Avatarpersonen | |
Da wir ein Fandom Board sind, haben einige Avatarpersonen bereits feste Gesichter. Marvelcharaktere dürfen ein neues Gesicht erhalten, wenn euch der Schauspieler/innen nicht zusagt, hierfür müsst ihr aber mit dem Team des Whatever It Takes Rücksprache halten. Wir nehmen uns das Recht heraus eine Neubesetzung abzulehnen, wenn wir das Gefühl haben, dass die gewünschte Avatarperson nicht zum Marvelcharakter passt.
Die Avatarpersonen von MCU-Marvelcharakteren aus Filmen und Serien, die bei uns im Forum beachtet werden (HIER findet ihr die entsprechende Liste), sind grundsätzlich für diese Charaktere reserviert. Eine Ausnahme kommt nur zustande, wenn der Marvelcharakter mit einem anderen Gesicht vergeben wurde oder dieser Charakter im Board verstorben ist. Wenn Charaktere im MCU verstorben sind, dürfen die Darsteller für andere Charaktere benutzt werden. Auch wenn der Charakter bei uns wiederbelebt werden kann, damit möchten wir verhindern, dass Darsteller einfach blockiert werden, aufgrund von was wäre wenn. Der Spieler, der ein Darsteller verwenden möchte, der eine verstorbene Marvelfigur verkörpert hat, muss damit rechnen, dass dieser Charakter wieder zum Leben erweckt werden und somit eine Doppelbelegung des Darstellers im Board passieren kann. Zum Beispiel: Idris Elba wird für einen Freierfundenen verwendet. Nun möchte User B Heimdall zum Leben erwecken - dann darf User B auch Idris Elba als Avatarperson benutzen. Im Marveluniversum kommen immer wieder neue Charaktere und Darsteller/innen dazu, die dann schon mit einem anderen Charakter im Board belegt sind. Nachträglich gecastete Darsteller/innen, die bereits im Board mit einem anderen Charakter besetzt sind, müssen nicht freigegeben werden. Manchmal kommt es vor, dass Darsteller/innen zwei Marvelcharaktere verkörpert haben. In diesem Fall greift das Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Doppelbelegungen wären okay, dies muss aber mit dem User abgesprochen werden, der die Avatarperson bereits verwendet. Der User hat das Recht die Bitte einer Doppelbelegung abzulehnen. |